!! Achtung !!

Aufgrund organisatorischer Gründe kam es leider zu einer Raumänderung. Das bedeutet, die Mitgliederversammlung findet in Raum S54 (RW II) und nicht wie in der offiziellen Ladung angegeben in Raum S57 statt. Wir bitten um Entschuldigung etwaiger Unannehmlichkeiten!

Wir laden alle Mitglieder des Bayreuther Börsenvereins herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 29.10.2024 um 19:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Raum S 54 im RW II Gebäude der Universität Bayreuth statt.

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung lautet wie folgt:

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung, Besprechung der Tagesordnung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  5. Rechenschaftsbericht des Vorstands über das vergangene Geschäftsjahr
  6. Bericht des Kassenprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023
  7. Entlastung des Vorstands (Geschäftsjahr 2022/2023)
  8. Beschluss zur Satzungsänderung § 1 S. 2 BBV-Satzung
    Änderung des §1 S. 2 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut:
    „Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres.
    Das Geschäftsjahr 2024/2025 geht als Übergangsgeschäftsjahr/Rumpfgeschäftsjahr vom 1. November 2024 bis zum 30. September 2025″
  9. Wahl des Kassenprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
  10. Wahl der neuen Vorstände
  11. Beendigung der Versammlung durch den Versammlungsleiter

Zu TOP 8 (Änderung der Satzung) ist noch Folgendes hinzuzufügen:
Das bisherige Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis zum 31. Oktober. Infolgedessen fällt der Start der Vorlesungen und der Start des Geschäftsjahres in den gleichen Zeitraum. Daher bleibt dem neuen Vorstand kaum Zeit um ihr Geschäftsjahr, insbesondere die Veranstaltungen für das kommende Semester, zu planen. Es fällt den vorherigen Vorstand zu, die Veranstaltungen für das Wintersemester zu vereinbaren. Dies schränkt den neuen Vorstand in der Umsetzung ihrer eigenen Vorstellungen ein.
Auch führt der Wechsel der Ansprechpartner für die Unternehmen zu Verwirrungen, die Kommunikation wird mithin sowohl vom alten als auch vom neuen Vorstand weitergeführt. Zudem führt das zu Schwierigkeiten Interessenten für die Vorstandsposten zu finden. Das Studium wird in der Regel im Sommersemester beendet. Ein darauffolgendes Studium oder eine Arbeitsstelle startet daher im Spätsommer bzw. frühen Herbst. Ein Geschäftsjahr, das am 1. November beginnt, macht die Vorstandsarbeit somit unattraktiver. Ein Geschäftsjahr, das am 1. Oktober beginnt, gibt den neuen Vorstand die Zeit ihr Geschäftsjahr über die vorlesungsfreie Sommerzeit zu planen.
Wir empfehlen hierfür den Vorstand im Juli frühzeitig zu wählen. Es vereinfacht die Besetzung und die Übergabe der Vorstandsposten. Aus diesen Gründen regen wir eine Satzungsänderung an. Die Änderung erfordert eine ¾ Mehrheit (vgl. § 33 Abs. 1 S. 1 BGB, § 11 Nr. 4 S. 3 lit. a BBV-Satzung).

Alternativ kann die Einladung auch nochmals über unsere Website abgerufen werden.

Gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung müssen Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung bis eine Woche vor der Versammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand diese auf die Tagesordnung setzen kann. Anträge auf Ergänzung bitte an folgende
E-Mail-Adresse senden: vorstandsvorsitz@boersenverein-bayreuth.de

Wir freuen uns auf Dein Kommen!

Dein Vorstandsteam